ERGEBNISSE FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG OTTO- &-LANGEN-QUARTIER

  1. Umsetzung der Resolution des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 25.02.2020.
  2. Rückkehr raum13 als Ankerpunkt für eine ganzheitliche Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers

»Nach Prüfung und Bewertung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und weiterer Anregungen aus der Bürgerschaft zum Erhalt der historischen Bausubstanz, wurde das beschlossene städtebauliche Planungskonzept unter stärkerer Berücksichtigung der industriegeschichtlichen Bedeutung der Bestandsgebäude in Abstimmung mit allen Beteiligten überarbeitet und bedeutsame und erhaltenswerte Gebäude in die Planung integriert.«

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BESCHLUSS VERLÄNGERUNG INSTITUTIONELLE FÖRDERUNG RAUM13

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle VII/41 Beschussvorlage Freigabedatum 15.10.2021

Betreff:
Verlängerung der institutionellen Förderung raum13 gGmbH Beschlussorgan:
Rat Gremium: Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Finanzausschuss 8.11.2021
Rat 9.11.2021. Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – die Fortführung der Institutionellen Förderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe im Haushaltsjahr 2022 wie folgt:

Begründung: raum 13 gGmbH
Als Akteur im Schnittfeld zwischen Kunst und Stadtgesellschaft arbeitet raum13 an der Produktion von Räumen als Begegnungsräume, die nicht nur Schichten der Vergangenheit zum Vorschein bringen, sondern auch eine ebenfalls vielschichtige Stadt-Utopie skizzenhaft gestalten. Die bisherige Förderung ermöglichte der raum 13 gGmbH die Erschließung eines neuen Kulturortes im rechtsrheinischen Mülheim. raum 13 hat dort mit der Schaffung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste nicht nur einen neuen Spielort für Künstler*innen aller Sparten geschaffen, sondern durch die Kunst eine Vision für das Otto-&-Langen-Quartier entwickelt. Diese Vision war es, die das Areal im Sommer 2021 einer Investoren gesteuerten Entwicklung entzogen und eine alternative Entwicklung erst denkbar gemacht hat.

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RAT BESCHLISST ERWERB DER EHEMALIGEN KHD- HAUPTVERWALTUNG Gesamtes Areal soll zu gemeinwohlorientiertem Quartier entwickelt werden

Montag, 23. August 2021, Stadt Köln – Amt für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner heutigen Sitzung, 23. August 2021, die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Grundstück der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung entlang der Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim beschlossen. Das “Otto-Langen-Quartier” umfasst die ehemaligen Werksflächen der Deutz AG zwischen Auenweg, Deutz-Mülheimer Straße und dem Grünzug Charlier.

Die städtebauliche Zielsetzung sieht vor, das gesamte Areal zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen weiterzuentwickeln beziehungsweise mithilfe einer gegebenenfalls noch zu gründenden Projektgesellschaft entwickeln zu lassen.

Das Areal des Otto-Langen-Quartiers ist Teil des umfangreichen städtebaulichen Entwicklungsgebietes zwischen Deutzer Bahnhof und Bezirkszentrum Mülheim (Wiener Platz) einschließlich des Stadtteils Buchforst. Für diesen rund 530 Hektar großen Bereich hat der Rat in 2009 das “Rechtsrheinische Entwicklungskonzept Teilraum Nord” (REK-Nord) beschlossen. Dieses bildet die Grundlage für die Bebauungsplanung im REK-Nord. Hierzu gehören neben den Flächen des Otto-Langen-Quartiers unter anderem auch das Gelände der Koelnmesse und des Mülheimer Hafens.

DRINGLICHKEITSANTRAG VORKAUFSRECHT AUSÜBEN, BETEILIGUNGSSTRUKTUR OLQ

Dringlichkeitsantrag Rat 24.06.21

1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).

2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.

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DRINGLICHKEITSANTRAG AUSWEICHFLÄCHE FÜR DAS DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

Die Verwaltung wird aufgefordert, 
1.         unmittelbar in Verhandlungen mit NRW Urban zur mietweisen Übernahme der Freifläche einzutreten. 
2.         Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung des Geländes als Veranstaltungsort für die Weiterbearbeitung der stadtentwicklungskünstlerischen Arbeit zu ermöglichen. 
3.         diesen Prozess so voranzutreiben, dass eine Bespielung der Fläche im Sommer möglich wird. 

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BÜNDNISVEREINBARUNG KÖLN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – CDU – VOLT, WAHLPERIODE 2020–25

Auszug: Präambel Wir verstehen Städte als Möglichkeitsräume für alle Bewohner*innen und gleichzeitig als Orte in denen unterschiedliche Interessen und Ideen gebündelt, aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir verpflichten uns der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen im Rat der Stadt Köln.

In allen Bereichen der Kölner Kultur Strukturen nachhaltig zu sichern, etablierte Institutionen wie alternative Initiativen weiterhin zu stärken und zusätzlich durch neue Impulse und zielgerichtete, strukturelle Verbesserungen die Kulturmetropole Köln wieder zu einem internationalen Anziehungspunkt zu entwickeln. Kulturpolitik soll unsere starke Vielfalt ermöglichen, erhalten und fördern und umfassende Teilhabe garantieren.

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DRINGLICHKEITSANTRAG DIREKTERWERB HAUPTVERWALTUNG

Dringlichkeitsantrag Rat der Stadt Köln 04.02.2021

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich erneut mit dem Eigentümer des Grund- stücks Deutz-Mülheimer Straße 147 bis 149, 51063 Köln (ehemalige KHD- Hauptverwaltung) in Verhandlungen einzutreten und die bisher geführten Gespräche zu intensivieren, um die Immobilie im Direktkauf zu erwerben. Dabei ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen Verkehrswert und Marktwert auszuloten. Gegebenen- falls ist bei den Verkaufsgesprächen die städtische Beteiligungsgesellschaft moderne Stadt einzubeziehen.
2. Der Rat bekräftigt seinen mehrfach zum Ausdruck gebrachten Willen (siehe die Be- schlüsse 0095/2020; 4014/2017; AN/1520/2016) das gesamte Otto & Langen-Areal – d.h. die o.g. ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich im Eigentum von NRW-Urban befindet- zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.

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FRAKTIONSÜBERGEREIFENDE PRESSEMITTEILUNG 19.01. 2021

Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers sichern

Die Unterzeichnenden bekräftigen die im Hauptausschuss der Stadt Köln am 22. Mai 2020 verabschiedete Resolution zum Otto-Langen-Quartier:

„1. Sie bedauern die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den derzeitigen Mieter, die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere Nutzung sichert das denkmalgeschützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall.

2. Sie sprechen sich dafür aus, dass raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.

3. Sie streben für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit die Sicherung der unter 2. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an.“

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BEANTWORTUNG ANFRAGE NACH § 4 DER GESCHÄFTSORDNUNG

15.01.21 Die Oberbürgermeisterin | Dezernat, Dienststelle III/IIIBeantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil

Gremium Hauptausschuss Otto-Langen-Quartier, öffentlicher Teil

Hier: Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Joisten (SPD-Fraktion) in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.01.2021 (TOP 7)

Anfrage: Herr Joisten möchte wissen, ob die Verwaltung in Kaufgesprächen mit dem Grundstückseigentümer sei, insbesondere in Bezug auf die Kaufkonditionen. Der politische Wille sei der Erwerb des Grundstücks. Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt eine kurzfristige Beantwortung mit einem Ausblick zu. 

Antwort: 

Die Liegenschaftsverwaltung hat nach der Resolution des Hauptausschusses vom 22.05.2020 den Gutachterausschuss beauftragt. Dieser hat eine indikative Wertermittlung durchgeführt. Der so ermittelte Wert liegt weit unter dem schon von moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH, mit dem Eigentümer verhandelten Kaufpreis. 

Die Verwaltung hat gesprächsweise eine direkte Ankaufsmöglichkeit der Stadt mit dem Grundstückseigentümer erörtert. Dieser ist zu einem Verkauf zu einem am freien Markt zu erzielenden Kaufpreis bereit, der aber weit über dem von der Verwaltung ermittelten Wert liegt.

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RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

Gemeinsame Resolution im Rat der Stadt Köln 22.05.2020

  • SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN
  • 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KÖLNER RAT 
  • FRAKTION DIE LINKE IM RAT DER STADT KÖLN 
  • FDP-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • RATSGRUPPE GUT

  • LISA GERLACH — EINZELMANDATSTRÄGERIN

  • FREIE WÄHLER KÖLN — EINZELMANDATSTRÄGER 

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf Ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. 

Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben Ihr Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom 26.03.2020 beschlossen. 

Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat der Eigentümer des ehemaligen Hauptverwaltungstraktes der Gasmotorenfabrik im Otto-Langen-Quartier dem Mieter, der raum13 gGmbH (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) zum 30.04.2020 die Kündigung ausgesprochen und aktuell
die Räumungsklage zugestellt. 

Die oben genannten Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates der Stadt Köln:

1. bedauern die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den derzeitigen Mieter,
die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere Nutzung sichert das denkmalge- schützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall. 


2. sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheit- liche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berück- sichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes. 


3. streben für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit die Sicherung der unter 3. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an. 

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