Dringlichkeitsantrag Rat 24.06.21
1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen
- SPD-Fraktion
- CDU-Fraktion
- Fraktion DIE LINKE
- Volt-Fraktion
- Ratsgruppe GUT
An die Vorsitzende
des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2021
AN/1488/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 24.06.2021
Ehemalige KHD Hauptverwaltung, Mülheimer Str. 147 – 149; Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
bitte setzen Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 24.06.2021:
Beschluss:
1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.
Begründung:
Anfang Juni 2021 wurde das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD-Geländes in Köln- Mülheim verkauft. Durch die vom Rat beschlossene Satzung 0095/2020 hat die Stadt 2 Monate Zeit, das besondere Vorkaufsrecht auszuüben. Dem soll nachgekommen werden.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Vorkaufsrecht kann bis zwei Monate nach Bekanntwerden des rechtswirksam abgeschlossenen Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer in Anspruch genommen werden. Da nun kurzfristig bekannt geworden ist, dass ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, muss das Vorkaufsrecht zeitnah in Anspruch genommen werden. Diese im Baugesetz- buch festgelegte Regelung erfordert zwingend eine Behandlung der Sache in der Ratssitzung am 24.06.2021.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thor Zimmermann Ratsgruppe GUT