1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.
„DRINGLICHKEITSANTRAG VORKAUFSRECHT AUSÜBEN, BETEILIGUNGSSTRUKTUR OLQ“ weiterlesen