Beschluss raum13 Institutionelle Förderung 2023–2026

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle VII/41 Beschussvorlage Freigabedatum 26.01.2023

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff: Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturelle Teilhabe, Haushaltsjahre 2023–2026 Beschlussorgan: Rat Gremium: Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 Finanzausschuss 6.02.2023 Rat 9.02.2023

Der Rat beschließt im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (institutionelle Foörderung) in Höhe von insgesamt 220.000 Euro im Jahr 2023 sowie 265.000 Euro im Jahr 2024 und jeweils 245.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 für folgende Kulturbetriebe zu gewährleisten:

raum13 gGmbH: Fördersumme 75.000 Euro p.a.

Der Beirat honoriert explizit den großen Verdienst von raum13 um den Erhalt eines der spannendsten Potenzialflächen für Kunst und Kultur in Köln. Der von raum13 betriebene Ansatz kultureller Stadtentwicklung kann nach Auffassung des Beirats als einer der basalen Grundlage von kultureller Teilhabe im Quartier verstanden werden. Die kulturelle Entwicklung eines neuen Musterquartiers kann durch die Fortführung der Konzeptionsförderung weiterbetrieben und konkrete Vorhaben künstlerisch erforscht werden. Für die Zukunft regt der Beirat an, darüber nachzudenken, einen eigenen Fördertopf für den Bereich der kulturellen Stadtentwicklung aufzulegen.

„Beschluss raum13 Institutionelle Förderung 2023–2026“ weiterlesen

Beschluss Verlängerung raum13 Institutionelle Förderung

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle VII/41 Beschussvorlage Freigabedatum 15.10.2021

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Betreff:
Verlängerung der institutionellen Förderung raum13 gGmbH Beschlussorgan:
Rat Gremium: Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Finanzausschuss 8.11.2021
Rat 9.11.2021

Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – die Fortführung der Institutionellen Förderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe im Haushaltsjahr 2022 wie folgt:

Begründung: raum 13 gGmbH
Als Akteur im Schnittfeld zwischen Kunst und Stadtgesellschaft arbeitet raum13 an der Produktion von Räumen als Begegnungsräume, die nicht nur Schichten der Vergangenheit zum Vorschein bringen, sondern auch eine ebenfalls vielschichtige Stadt-Utopie skizzenhaft gestalten. Die bisherige Förderung ermöglichte der raum 13 gGmbH die Erschließung eines neuen Kulturortes im rechtsrheinischen Mülheim. raum 13 hat dort mit der Schaffung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste nicht nur einen neuen Spielort für Künstler*innen aller Sparten geschaffen, sondern durch die Kunst eine Vision für das Otto-&-Langen-Quartier entwickelt. Diese Vision war es, die das Areal im Sommer 2021 einer Investoren gesteuerten Entwicklung entzogen und eine alternative Entwicklung erst denkbar gemacht hat.

„Beschluss Verlängerung raum13 Institutionelle Förderung“ weiterlesen

DRINGLICHKEITSANTRAG VORKAUFSRECHT AUSÜBEN, BETEILIGUNGSSTRUKTUR OLQ

1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).

2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.

„DRINGLICHKEITSANTRAG VORKAUFSRECHT AUSÜBEN, BETEILIGUNGSSTRUKTUR OLQ“ weiterlesen

RAT BESCHLIESST DIREKTERWERB HAUPTVERWALTUNG

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich erneut mit dem Eigentümer des Grund- stücks Deutz-Mülheimer Straße 147 bis 149, 51063 Köln (ehemalige KHD- Hauptverwaltung) in Verhandlungen einzutreten und die bisher geführten Gespräche zu intensivieren, um die Immobilie im Direktkauf zu erwerben. Dabei ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen Verkehrswert und Marktwert auszuloten. Gegebenen- falls ist bei den Verkaufsgesprächen die städtische Beteiligungsgesellschaft moderne Stadt einzubeziehen.
2. Der Rat bekräftigt seinen mehrfach zum Ausdruck gebrachten Willen (siehe die Be- schlüsse 0095/2020; 4014/2017; AN/1520/2016) das gesamte Otto & Langen-Areal – d.h. die o.g. ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich im Eigentum von NRW-Urban befindet- zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.

„RAT BESCHLIESST DIREKTERWERB HAUPTVERWALTUNG“ weiterlesen

RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

GEMEINSAME RESOLUTION IM RAT DER STADT KÖLN ZUM OTTO-LANGEN QUARTIER 

  • SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN
  • 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KÖLNER RAT 
  • FRAKTION DIE LINKE IM RAT DER STADT KÖLN 
  • FDP-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • RATSGRUPPE GUT

  • LISA GERLACH — EINZELMANDATSTRÄGERIN

  • FREIE WÄHLER KÖLN — EINZELMANDATSTRÄGER 

22.05.2020

Resolution im Rat der Stadt Köln 22.05.2020

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf Ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. 

„RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE“ weiterlesen

AMTSBLATT – BESONDERES VORKAUFSRECHT

Amtsblatt der Stadt Köln ausgegeben am 8.April 2020 Nummer 33

97 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet ‚Otto und Langen-Quartier‘ in Köln-Mülheim nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 31. März 2020

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 aufgrund § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung beschlossen:

„AMTSBLATT – BESONDERES VORKAUFSRECHT“ weiterlesen

Beschluss raum13 2018–2021

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle VII/41 Beschussvorlage Freigabedatum 8.11.2018

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Betreff:
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt »Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft« ab Haushalt 2019

Beschlussorgan:
Rat

Gremium:
Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018
Finanzausschuss 19.11.2018
Rat 22.11.2018

Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt »Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft« in Höhe von 374.600 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 gemäß den jeweiligen Fachbeiratsvoten wie folgt:

„Beschluss raum13 2018–2021“ weiterlesen

Newsletter abonnieren

Dies schließt sich in 0Sekunden