DRINGLICHKEITSANTRAG VORKAUFSRECHT AUSÜBEN, BETEILIGUNGSSTRUKTUR OLQ

1. Der Rat bekräftig seinen Willen das ehemalige Verwaltungsgebäude des KHD- Geländes, Mülheimer Str. 147 – 149 in Köln-Kalk im Wege der Ausübung des beson- deren Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu erwerben (siehe Beschluss AN/0234/2021 vom 04.02.2021).

2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers – neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.

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RAT BESCHLIESST DIREKTERWERB HAUPTVERWALTUNG

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich erneut mit dem Eigentümer des Grund- stücks Deutz-Mülheimer Straße 147 bis 149, 51063 Köln (ehemalige KHD- Hauptverwaltung) in Verhandlungen einzutreten und die bisher geführten Gespräche zu intensivieren, um die Immobilie im Direktkauf zu erwerben. Dabei ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen Verkehrswert und Marktwert auszuloten. Gegebenen- falls ist bei den Verkaufsgesprächen die städtische Beteiligungsgesellschaft moderne Stadt einzubeziehen.
2. Der Rat bekräftigt seinen mehrfach zum Ausdruck gebrachten Willen (siehe die Be- schlüsse 0095/2020; 4014/2017; AN/1520/2016) das gesamte Otto & Langen-Areal – d.h. die o.g. ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich im Eigentum von NRW-Urban befindet- zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.

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RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

GEMEINSAME RESOLUTION IM RAT DER STADT KÖLN ZUM OTTO-LANGEN QUARTIER 

  • SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN
  • 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KÖLNER RAT 
  • FRAKTION DIE LINKE IM RAT DER STADT KÖLN 
  • FDP-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • RATSGRUPPE GUT

  • LISA GERLACH — EINZELMANDATSTRÄGERIN

  • FREIE WÄHLER KÖLN — EINZELMANDATSTRÄGER 

22.05.2020

Resolution im Rat der Stadt Köln 22.05.2020

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf Ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. 

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AMTSBLATT – BESONDERES VORKAUFSRECHT

Amtsblatt der Stadt Köln ausgegeben am 8.April 2020 Nummer 33

97 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet ‚Otto und Langen-Quartier‘ in Köln-Mülheim nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 31. März 2020

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 aufgrund § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung beschlossen:

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raum13 gGmbH
Anja Kolacek/Marc Leßle
Haselbergstr. 15
50931 Köln
0221 4232185
0176 23354794
0176 23354795
HRB 71468 | Steuernr. 223/5917/0557
Spendenkonto
raum13 gGmbH
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE57 370 501 98 1929 906 830
BIC: COLSDE33xxx

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