RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

Gemeinsame Resolution im Rat der Stadt Köln 22.05.2020

  • SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN
  • 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KÖLNER RAT 
  • FRAKTION DIE LINKE IM RAT DER STADT KÖLN 
  • FDP-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • RATSGRUPPE GUT

  • LISA GERLACH — EINZELMANDATSTRÄGERIN

  • FREIE WÄHLER KÖLN — EINZELMANDATSTRÄGER 

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf Ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. 

Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben Ihr Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom 26.03.2020 beschlossen. 

Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat der Eigentümer des ehemaligen Hauptverwaltungstraktes der Gasmotorenfabrik im Otto-Langen-Quartier dem Mieter, der raum13 gGmbH (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) zum 30.04.2020 die Kündigung ausgesprochen und aktuell
die Räumungsklage zugestellt. 

Die oben genannten Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates der Stadt Köln:

1. bedauern die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den derzeitigen Mieter,
die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere Nutzung sichert das denkmalge- schützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall. 


2. sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheit- liche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berück- sichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes. 


3. streben für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit die Sicherung der unter 3. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an. 

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