MANIFEST

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Zum Erhalt und zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Geländes der Klöckner-Humboldt-Deutz AG in Köln-Mülheim

Verfasser: Kunst- und Wissenschaftsbeirat des Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste, raum13 – Ehrenamts- u. Freundeskreis, raum13- Kooperationspartner*innen

an alle maßgeblichen politischen Entscheidungträger*innen am 10.12.2021

Der Kunst- und Wissenschaftsbeirat, der Ehrenamtskreis, der Freund*innenkreis und die diversen Kooperationspartner*innen des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste begrüßen die Entscheidung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts für die ehemalige KHD Hauptverwaltung/ Otto-&-Langen-Quartier ausdrücklich und gratulieren allen Beteiligten und Verantwortlichen zu diesem zukunftsweisenden Schritt. Gleichwohl ist damit nun die Verantwortung verbunden, dass der durch die Kunst in den vergangenen zehn Jahren angestoßene Prozess nun von allen Beteiligten strukturiert und zielgerichtet, der großen Idee eines urbanen Musterquartiers für die Stadt der Zukunft angemessen, weitergeführt wird.

Dazu sind folgende Faktoren nicht aus dem Auge zu verlieren:

1. Die Möglichkeit, das NRW.Urban-Gelände und die überwiegend denkmalgeschützten Gebäude an der Deutz-Mülheimer Straße in einer Hand zu vereinen, ist eine große Chance für eine für Köln Akzente setzende Quartiersentwicklung. Dadurch wäre eine zusammenhängende Entwicklung des Geländes möglich. Fundamental für die weitere Quartiersplanung ist die Zusammenführung der Grundstücke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln. Die Direktvergabe vom Land NRW nach §15 Absatz 3 Haushaltsgesetz NRW an die Kommune ist unbedingte Voraussetzung für einen sinnhaften Prozess. Um diesen Realität werden zu lassen, muss die Stadt Köln gegenüber dem Land NRW darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Fläche die Erfüllung kommunaler Zwecke zum Wohl ihrer Einwohner*innen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge verfolgt. Die Gemeinwohlorientierung für das Otto-&-Langen-Quartier ist mehrfach als politischer Wille bekundet und festgehalten. Sie bildet die Grundvoraussetzung und soll folgende Schwerpunkte enthalten: Kultur, Bildung, Wissenschaft, historisches Erbe, Wirtschaftsförderung (Gründer*innenszene), Grünanlagen, Archive, studentisches Wohnen, sozialer Wohnungsbau. Diese Punkte müssen in den Rahmenplan aufgenommen werden und dem Land NRW von der Stadt Köln nachdrücklich und offensiv dargestellt werden.  

2. Für einen Neustart braucht es einen Kristallisationspunkt. Die Wiederbelebung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste durch die raum13 gGmbH an Ort und Stelle schnellstens zu ermöglichen, um gemeinsam die nachhaltige Entwicklung des dort seit über zehn Jahren aufgebauten und etablierten Kunst- und Kreativortes als Begegnungsraum, Innovationsmotor und Quartiersmanagement zu verstetigen. Damit wird auch der politische Wille, raum13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste als Ankerpunkt für die zukünftige Entwicklung des Otto-&-Langen Quartiers zu etablieren und zu stärken, unterstrichen. Zudem wird das Gebäude durch die erneute Belebung vor Vandalismus und wetterbedingten Eingriffen geschützt.

3. Für die innovative Entwicklung dieses historisch einzigartigen Ortes in ein Musterquartier der Stadt der Zukunft sind folgende Schritte von entscheidender Bedeutung:

  • Die Stadt als Eigentümerin des Geländes Vergabe der Grundstücke in Parzellen / Entwicklung Bottom up / Erbbaurecht & Konzeptvergabe / als Immovilie
  • Erarbeitung einer Quartierssatzung von einem Trans- und Interdisziplinärer Entwicklungsrat unter Einbindung der bereits beteiligten Expert*innen
  • Gründung einer eigenständigen Entwicklungsgesellschaft, die den Prozess mit den Akteur*innen vor Ort steuert
  • Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungsprozesses, Methoden des Reallabors
  • Eine zukunftsfähige regelgerechte Öffentlichkeitsbeteiligung, die der gemeinsamen Aufgabe und dem langjährigen Engagement vieler Expert*innen und Bürger*innen angemessen ist. Das beinhaltet, dass die Ergebnisse der von uns begleiteten Zukunftswerkstätten im Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste in den Jahren 2018 bis 2020 in das „amtliche“, von der Stadt Köln durchzuführende Verfahren mit einfließen.

gezeichnet

KUNST-UND WISSENSCHAFTSBEIRAT

EHRENAMTSKREIS

FREUND*INNENKREIS

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