RAUM13 STELLUNGNAHME ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG OLQ – ERGEBNISSE RAUM13 ZUKUNFTSWERKSTÄTTEN 2018-2022

raum13 Stellungnahme 07. Oktober 2021 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln um die Vorgaben zum Bebauungsplanverfahren Otto-&-Langen-Quartier zu erarbeiten

Wir sprechen uns dafür aus, dass die Resolution hinsichtlich des Otto-&-Langen-Quartiers und des raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiter zur Umsetzung gebracht wird, sichtbar in den Rahmenplan eingearbeitet wird und die Grundlage für die weitere Quartiersentwicklung bildet.

Fraktionsübergreifende Resolution vom 22.05.2020 unter Punkt 2. „[die Fraktionen] sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.

•        Die ehemalige KHD-Hauptverwaltung ist in den vergangenen zehn Jahren von raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste nicht nur als Kulturort der Begegnung und des Stadtquartiersmanagements belebt und bespielt worden, sondern, das Gelände wurde von der Kunst aus zu einem, zu dem Ankerpunkt im zukünftig zu gestaltenden gesamten Otto-&-Langen-Quartier erarbeitet. Diese Funktion muss als zentrales Element in die Planung übernommen werden. Das raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste muss sofort an Ort und Stelle zurückkehren und von der Pioniernutzung zu einer gesicherten, dauerhaften Nutzung verstetigt werden.

Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste ist (Stand 2021): 

  • Aufführungsräume für z.B. Theater, Konzerte, Kino
  • Ausstellungsflächen für z.B. bildende und angewandte Kunst
  • Lebendiges Archiv / Erinnerungsräume
  • Spielräume / Experimentierräume
  • Bildungsräume / Denkräume 
  • Grün- und Naturflächen / Freiräume 
  • Begegnungsräume
  • Werkstätten, Proberäume, Ateliers, Büros, Lagerflächen 
  • Wohnateliers
  • Kunst- und Wissenschaftsbeirat, Künster*innen & Expert*innen, Ehrenamtskreis, Freund*innenkreis, institutionelle Koopertaionspartner*innen, Stadtteilpartner*innen, Wirtschaftsunternehmen. 

•        Mit den 2018 – 2020 von raum13 durchgeführten Zukunftswerkstätten ist ein umfassender Vorschlag für die langfristige Quartiersgestaltung entstanden, der die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Kultur, Mobilität und Ökologie berührt. Dieses von vielen fachkundigen Beteiligten erarbeitete Konzept muss in die Planung übernommen werden. 

•        Fundamental für die weitere Quartiersplanung ist die Zusammenführung der Grundstücke in öffentliches Eigentum der Stadt Köln. Die Direktvergabe vom Land NRW an die Kommune ist unbedingte Voraussetzung für einen sinnhaften Prozess.

Um dieses Vorhaben, die deutlich preiswertere und daher zu priorisierende Direktvergabe des NRW Grundstücks an die Stadt Köln Realität werden zu lassen, muss die Stadt Köln gegenüber dem Land NRW darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Fläche die Erfüllung kommunaler Zwecke zum Wohl ihrer Einwohner*innen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt. 

•        Die Gemeinwohlorientierung für das Otto-&-Langen-Quartier ist mehrfach als politischer Wille bekundet und festgehalten und wird von mir unterstützt. Sie bildet die Grundvoraussetzung und soll folgende Schwerpunkte enthalten: Kultur, Bildung, Wissenschaft, historisches Erbe, Wirtschaftsförderung (Gründer*innenszene), Grünanlagen, Archive, studentisches Wohnen, sozialer Wohnungsbau. Diese Punkte müssen in den Rahmenplan aufgenommen werden und dem Land NRW von der Stadt Köln nachdrücklich und offensiv dargestellt werden. Die priorisierte Direktvergabe des NRW Grundstücks an die Stadt Köln muss endlich angegangen werden.

•        Grundlegend ist, dass das gesamte Otto-&-Langen-Quartier über die Eigentumsgrenzen hinweg als Urbanes Gebiet §6a Baunutzungsverordnung kenntlich gemacht wird und die Gemeinwohlrendite für Kölner*innen in den Mittelpunkt stellt, Insbesondere sollte auch die ehem. KHD-Hauptverwaltung in eine Urbanität des 21. Jahrhunderts gebracht werden. Dieses urbane Gebiet ermöglicht auch in der ehemaligen Hauptverwaltung neue Formen von Wohnen und Arbeiten im Bestand. Nicht zuletzt kann hierdurch Abriss im NRW Urban-Gelände vermieden werden, was wiederrum auch den Zielen zur Klimaneutralität und der Ressourcenschonung dienlich ist. Wir sprechen uns für einen Nutzungsmix aus sozialem Wohnungsbau (Studentisches Wohnen, Wohnateliers, etc.), kulturellen Nutzungen, Gründerwerkstätten bzw. kleinen und mittelständischen Betriebe, Bildungseinrichtungen, Coworking-Räumen, Kreativwirtschaft, Social Impact Labs und Community Center, sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Quartiers- und Sozialprojekten usw. aus. 

•        Ergebnis des aktuellen Verfahrens muss ein urbanes Musterquartier sein, das zukunftsfest und -fähig ist. Das heißt: Hier die grundlegenden Ergebnisse der letzten drei Jahre zur Erinnerung, diese können dann durch einzelne Punkte ergänzt / priorisiert werden 

  • im Sinne des Gemeinwohls als ein Labor der Stadtentwicklung
  • größere Anteile für nicht kommerzielle Nutzung als für kommerzielle Nutzung
  • Zusammenführung von Kunst und Stadtentwicklung
  • behutsame Entwicklung aus dem Bestand 
  • Ort der Transformation, Kunst und Wissenschaft als treibende Motoren
  • Quartiersentwicklung von unten – bereits Gewachsenes in die Nachhaltigkeit überführen
  • prozessorientierte Entwicklung, Schritt für Schritt
  • Raum für Erprobung von Wohn- und Arbeitsformen
  • Kultur, Soziales, Natur von Anfang und auf Augenhöhe in die Quartiersentwicklung einbeziehen
  • vorausschauendes Denken und zukunftsweisendes Handeln bei Themen wie Energie- und Flächenverbrauch
  • nahezu autofrei mit vernetzten Grün- und Freiflächen
  • Kluge, nachhaltige, tragfähige, gemeinwohlorientierte Formen der Quartiersfinanzierung
  • Wandlungsfähigkeit von Grundrissen, Gebäuden
  • Klimaschützende Gestaltung des Areals, ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien
  • nicht wie derzeit bereits vorgesehen!!: Durchfahrt für MIV vom Auenweg zur DM-Straße! Nur ggf. Liefer- und Versorgungsverkehr

Für die innovative Entwicklung dieses historisch einzigartigen Ortes in ein Musterquartier der Stadt der Zukunft sind folgende Schritte von entscheidender Bedeutung und stellen die Weichen:

•        Die Stadt als Eigentümerin des Geländes Vergabe der Grundstücke in Parzellen / Entwicklung Bottom up / Erbbaurecht & Konzeptvergabe / als Immovilie

•        Erarbeitung einer Quartierssatzung von einem Trans- und Interdisziplinärer Entwicklungsrat unter Einbindung der bereits beteiligten Expert*innen

•        Gründung einer eigenständigen Entwicklungsgesellschaft, die den Prozess mit den Akteur*innen vor Ort steuert

•        Wissenschaftliche Begleitung des Entwicklungsprozesses, Methoden des Reallabors

•  Eine zukunftsfähige regelgerechte Öffentlichkeitsbeteiligung, die der gemeinsamen Aufgabe angemessen und dem langjährigen Engagement vieler Expert*innen und Bürger*innen würdig ist. Das beinhaltet, dass die Ergebnisse der von uns begleiteten Zukunftswerkstätten im Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste in den Jahren 2018 bis 2020 in das „amtliche“, von der Stadt Köln durchzuführende Verfahren mit einfließen (müssen). Gleichzeitig müssen für das „Musterquartier für die Stadt der Zukunft“ ausreichend viele Informationsveranstaltungen vorausgehen, damit die Bürger*innenschaft transparent und umfänglich an den von Verwaltung und den Engagierten vor Ort entwickelten Ideen partizipieren kann.  Auch hierzu gibt es schon einen Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021: „Der Rat bekräftigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von 17.06.2021, dass beim weiteren Verfahren und der weiteren Entwicklung des Otto- Langen-Quartiers neben der fachlichen Begleitung (Ständige Jury) – auch eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln ist, die es ermöglicht Politik und Akteurinnen vor Ort (insbesondere Vertreterinnen des „Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste“) einzubinden.“

•        Frei-/Spielraum für das Austesten einer ständigen, iterativen Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel – als Denklandschaft und Experimentier-/Freiraum für inspirierte & inspirierende, mutige Unternehmungen und Initiativen 

 Vorbilder in der Architektur:

  • Kolumba Museum Köln
  • Zeche Zollverein Essen
  • Landschaftspark Nord Duisburg
  • Carlswerk Köln
  • lle de Nantes Frankreich
  • Belval-Ouest Luxemburg
  • ROM-Gelände Rotterdam  

Vorbilder im Prozess und in der Form: 

•        ExRotaprint Berlin

ln Berlin-Wedding ist es auf initiative zweier Künster*innen gelungen, in vorbildlicher Weise eine Stadtteilentwicklung von unten auf einem ehemaligen Firmengelände zu organisieren. Dank der Künstler*innen konnte das Gelände der Vermarktung entzogen werden und dem Quartier dauerhaften Nutzen bringen. Die Sanierung des Komplexes erfolgte Schritt für Schritt und mit eigenen Mitteln, ohne öffentliche Förderung, mit wenig Eigenkapital und den Einnahmen aus den – günstigen – Mieten.  

•        Utopiastadt Wuppertal

In dem einzigartigen, geschichtsträchtigen Gebäude entsteht ein lokales und gleichzeitig überregionales Kultur- und Kreativquartier, in dem visionäre Ideen und gesellschaftliche Grundüberlegungen konkretisiert und realisiert werden. Ziel ist es, Initiativen, Projekte und Agenturen zusammenzubringen, die sich im weitesten Sinne mit neuen Programmen und Ideen zu Kultur, bürgerschaftlichem Engagement, Selbstorganisation, Stadtentwicklung, urbaner Ökonomie und Ökologie, politischer und kultureller Mitgestaltung und Kreativwirtschaft beschäftigen. 

•        Gängeviertel Hamburg

Das Besondere: Kulturelle Inbesitznahme des Gängeviertels: Anders als bei herkömmlichen Besetzungen haben die Aktivisten des Gängeviertels bei ihrer „kulturellen Inbesitznahme“ nicht wie klassische Besetzer gehandelt: Es wurden nicht die medial bekannten Vorgehensweisen gewählt, sondern Einladungen zur Teilhabe an kulturellem städtischen Leben ausgesprochen (z.B. rote Teppiche ausgerollt und Ausstellungen vorbereitet). Bauzäune und Absperrgitter wurden über Nacht geöffnet, damit wieder ein offener Stadtraum entstehen konnte. Und es wurden die Häuser geöffnet, in denen Ausstellungen, Performances u.v.m. die kulturelle Vielfalt der Hamburger Off-Kulturszene präsentierten und den Besuchern Anreize boten, das Viertel zu erkunden. Darauf aufbauend haben inzwischen Hunderte von ehrenamtlichen und freiwilligen Menschen ein großes Angebot an politischen, kulturellen, künstlerischen, sozialen und Bildungsprogrammen geschaffen, das sich fortlaufend erweitert, neu erfindet und mit niederschwelligem Zugang erlebbar ist.

•        Kalkbreite Zürich

Die Genossenschaft Kalkbreite steht für kluge, innovative Lösungen beim Wohnen und Arbeiten. Umfassendes und vorausschauendes Denken bei verschiedenen Themen wie Energie- und Flächenverbrauch, Autoverzicht sowie Partizipation haben eine lebhafte Genossenschaft hervorgebracht, die vielfältige neue Ideen für das urbane Leben, in der Stadtentwicklung, bei Gewerbe- und Wohnkonzepten, im Aussenraum oder bei partizipativen Prozessen und Selbstorganisation entwickelt und vorlebt.

•        Haus der Statistik Berlin

Modellprojekt für kooperative Stadtentwicklung. Seit 2008 steht ein riesiges Gebäude im Herzen der boomenden Stadt leer. Auf Hinwirken der Initiative Haus der Statistik, einer Gruppe engagierter Künstler*innen, Architekt*innen, Kulturschaffender und Politiker*innen wurde der Abriss verhindert und es entsteht ein Modellprojekt für kooperative und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. 

Mit meiner Teilnahme an diesem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Stadt Köln möchten wir auch mit Nachdruck zum Ausdruck bringen, dass dies keine angemessene und dem langjährigen Engagement vieler Expert*innen und Bürger*innen würdige Öffentlichkeitsbeteiligung ist. 

Mitteilung der Verwaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Mitteilung öffentlicher Teil Vorlagen-Nummer 09.06.2021     2038/2021

Datum: 14.06.2021 Bezirksvertretung, 17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss

Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Otto-Langen-Quartier„ im Mülheimer Süden – Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB – und Vergabeverfahren zur Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW

Das Otto-Langen-Quartier ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Gesamtentwicklung im Mülheimer Süden. Die grundlegenden nutzungsstrukturellen, freiraumplanerischen und städtebaulichen Ansätze für dieses Gebiet konnten im Werkstattverfahren “Mülheimer Süden inklusive Hafen” 2013/2014 gefunden werden. Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen standen damals (wie heute) die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebauten, die in ihrer besonderen Ausprägung und Vielzahl einzigartig im Stadtgebiet sind. Im Werkstattverfahren wurde die Besonderheit des Ortes gewürdigt, indem im Bereich der alten Gießereihallen der wichtigste quartiersinterne Stadt- raum – ein neuer zentraler Platz mit hoher Aufenthaltsqualität – verortet wurde (s. Anlage 1).

Die planerische Auseinandersetzung für dieses Areal wurde fortgeführt im Herbst 2016. Der Aufstel- lungsbeschluss für den Beginn des Bebauungsplanverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden damals unter dem Arbeitstitel “Möhring-Quartier in Köln-Mülheim” gefasst. Die Verwaltung wurde in diesem Verfahrensschritt von der Politik aufgefordert, im weiteren Verfahren unter Beteiligung der beiden Eigentümer (Land NRW Grundstücksfonds; privat) zu über- prüfen, welche Bestandsgebäude über die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, ge- nutzt und erhalten werden können. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, BauGB) mit Abendveranstaltung fand in der Zeit vom 19.10. bis 11.11.2016 statt. Das damals erörterte städtebauliche Konzept ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf die besondere Historie des Geländes und die industriegeschichtliche Bedeutung der Gebäude im Mülheimer Süden hingewiesen, eine stärkere Berücksichtigung und eine adäquate Nutzung der Gebäude auf dem Gelände des heutigen Eigentümers gefordert. Diese Aufforderung wurde zusätzlich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Köln sowie einer Petition an die Präsidentin des Landtags NRW flankiert. Die Verwaltung hat in intensiven Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern, Vertreter*innen der Petent*innen, Akteur*innen im Quartier sowie dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege das städtebauliche Konzept überarbeitet und bedeutsame Gebäude integriert.

Vor dem Hintergrund des seitens einer Grundstückseigentümerin (Land NRW, Grundstücksfonds) zu Beginn des Jahres 2018 beabsichtigten kurzfristigen Verkaufs der Flächen hat die Verwaltung einen Teilvorgabenbeschluss den politischen Gremien vorgelegt. Dieser umfasste das überarbeitete Planungskonzept und setzte sich aber nicht mit den eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auseinander (s. Anlage 3). Diese Beschlussvorlage hatte zum Ziel, kurzfristig eine verbindliche, beschlossene Planungsvorgabe in den Veräußerungsprozess einzubringen und damit möglichen Spekulationsüberlegungen Einhalt zu gebieten. Der entsprechende Beschluss wurde im Februar 2018 (Vorlage 4014/2017) gefasst.

Die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dieser Fläche setzte sich fort im “Deutzer Appell” im November 2019. Hier wurde seitens des Kunst- und Wissenschaftsbeirates des “Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste” mit Unterstützung von Vertretern unter anderem aus Wirtschaft, Kunst, Kultur und Bildung an die politischen Vertreter appelliert,

  • sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Areal sowie einen Nutzungsmix unter Berücksichtigung der historischen Bausubstanz,
  • der partizipativen Entwicklung des Areals,
  • der Zusammenführung von Kunst und Stadtentwicklung mit Gemeinwohl als Ziel und
  • dem Erwerb der Flächen unter Anwendung des besonderen Vorkaufsrechtes einzusetzen.

Im März 2020 erfolgte der Beschluss über eine Satzung zur Ausübung des Besonderen Vorkaufsrechts für das Areal.

Der Hauptausschuss der Stadt Köln hat im Mai 2020 eine Resolution gefasst, die raum13 als Ankerpunkt für eine ganzheitliche Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers mit gemeinwohlorientiertem Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes identifiziert und ebenfalls den Erwerb der Flächen unter Anwendung des besonderen Vorkaufsrechtes umfasst. Zuletzt hat der Rat in seiner Sitzung am 04.02.2021 erneut seinen Willen bekräftigt (AN/0234/2021), das gesamte Otto-Langen- Quartier, das heißt die ehemalige KHD Hauptverwaltung sowie den Grundstückteil, der sich im Eigentum des Landes NRW befindet, zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen zu entwickeln.

Die beabsichtigte Veräußerung der Flächen im Eigentum des Landes NRW ruhte zunächst, die Überlegungen wurden erst in 2020 wieder aufgenommen. In intensiven Gesprächen mit verschiedenen Ministerien wurde zunächst die Frage geklärt, ob der Stadt Köln nach den Regularien des Grund- stücksfonds NRW ein Erstandienungsrecht zusteht. Nachdem diese Frage seitens des Landes NRW verneint werden musste, erfolgte die Ausarbeitung eines Veräußerungsprozesses, der zum einen die städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Ziele vorrangig beinhaltet und zum anderen der Stadt Köln eine wesentliche Beteiligung eröffnet. Der vereinbarte Prozess ist in Anlage 4 erläutert.

Ausgangspunkt für den Veräußerungsprozess ist eine umfassende Zusammenstellung aller Faktoren, die die Planung und das Preisgebot beeinflussen und bestimmen. Diese beinhalten nicht nur städte- bauliche, freiraumgestalterische und umweltrelevante Themen sondern insbesondere nutzungsstrukturelle und gemeinwohlorientierte Fragestellungen sowie den Umgang mit dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Die Verwaltung hat sich auch aufgrund verän- derter gesetzlicher Rahmenbedingungen mit dem Plangebiet nochmals dezidiert auseinander gesetzt und die Vorgaben zum historischen Gebäudebestand konkretisiert (s. Anlage 5) und einen Struktur- plan entwickelt, der die städtebaulichen, freiraumgestalterischen und nutzungsstrukturellen Rahmen- bedingungen zusammenfasst (s. Anlage 6).

Vor diesem Hintergrund wird bei der Verteilung der zukünftigen Nutzungen im neuen Quartier das Areal zunächst in zwei Bereiche gegliedert. Bedingt durch die definierten Schutzradien der Liegeplät- ze für sogenannte Kegelschiffe mit Gefahrgütern im Mülheimer Hafen, innerhalb derer keine sensib- len Nutzungen wie Wohnen, Kindertagesstätten oder öffentliche Spielplätze zulässig sind, sollen sich gewerbliche Nutzungen zum Auenweg und dem Hafengebiet orientieren. Neben Dienstleistungen und klassischem Gewerbe sind hier auch Kulturbetriebe und andere Betriebe der Kreativwirtschaft inner- halb der Bestandsgebäude sowie einer möglichen Neubebauung auf den freien Grundstücksflächen denkbar. Außerhalb der Kegelschiffradien soll ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Infrastruktur z.B. Kindertageseinrichtung) sowohl unter Einbeziehung des denk- malgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestands als auch in Form von Neubebauung entste- hen. Die Abfolge von privaten sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen solle eine durchlässige, hohe Aufenthaltsqualität ermöglichen.

Auf der Grundlage des aktuellen Strukturkonzeptes ist eine Bebauung mit etwa 400 Wohnungen so- wie ca. 30.000 m2 gewerbliche Nutzungen auf dem ca.2,6 ha großen Areal möglich.

Zu berücksichtigen sind bei der angestrebten Konzeptentwicklung grundsätzlich die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln und die für das Vergabeverfahren zu definierenden Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung. Dazu wird die Verwaltung den politischen Gremien einen geeigneten Vorschlag unterbreiten.

Um sämtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets in ihrer Gesamtheit zu erfassen, schlägt die Verwaltung die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB vor. Damit wird auch dem großen Interesse der Öffentlichkeit nach der weiteren Entwicklung dieses Areals Rechnung getragen. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf Grund- lage des Strukturplans 2021 im III. Quartal 2021 erfolgen. Im Anschluss daran (IV. Quartal 2021) ist vorgesehen, das Ergebnis dieser Öffentlichkeitsbeteiligung und die Vorgaben der Stadt Köln für den Veräußerungsprozess den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen der Beschluss- fassung sollen auch die politischen Vertreterinnen und Vertreter, die den Veräußerungsprozess im Auswahlgremium begleiten werden (s. Anlage 4), benannt werden.

Anlagen: Ergebnis Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen 2013, Ausschnitt Otto- Langen-Quartier, städtebauliches Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2016 städtebauliches Konzept zum (Teil-)Vorgabenbeschluss 2018, Ausschreibung zum Verkauf der Grundstücke von NRW.URBAN – Ablauf des Verfahrens, Denkmalschutz und Gebäudeerhalt Strukturplan 2021

Gez.Greitemann

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