RESOLUTION DEUTZER ZENTRALWERK DER SCHÖNEN KÜNSTE

Gemeinsame Resolution im Rat der Stadt Köln 22.05.2020

  • SPD-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • CDU-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN
  • 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KÖLNER RAT 
  • FRAKTION DIE LINKE IM RAT DER STADT KÖLN 
  • FDP-FRAKTION IM RAT DER STADT KÖLN 
  • RATSGRUPPE GUT

  • LISA GERLACH — EINZELMANDATSTRÄGERIN

  • FREIE WÄHLER KÖLN — EINZELMANDATSTRÄGER 

Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf Ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. 

Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben Ihr Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom 26.03.2020 beschlossen. 

Im Zuge dieses Verkaufsprozesses hat der Eigentümer des ehemaligen Hauptverwaltungstraktes der Gasmotorenfabrik im Otto-Langen-Quartier dem Mieter, der raum13 gGmbH (Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste) zum 30.04.2020 die Kündigung ausgesprochen und aktuell
die Räumungsklage zugestellt. 

Die oben genannten Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter des Rates der Stadt Köln:

1. bedauern die Kündigung von raum13 und die Räumungsklage durch den Eigentümer. Sie fordern den Eigentümer auf, die Kündigung zum 30.04.2020 auszusetzen und den derzeitigen Mieter,
die raum13 gGmbH, in den Räumen zu belassen. Diese weitere Nutzung sichert das denkmalge- schützte Gebäude auch vor Vandalismus und Verfall. 


2. sprechen sich dafür aus, dass raum13 — Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheit- liche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berück- sichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes. 


3. streben für die Stadt Köln oder eine mit ihr verbundene Entwicklungsgesellschaft spätestens über die Anwendung des besonderen Vorkaufrechtes den Kauf und somit die Sicherung der unter 3. ausgeführten Ziele und Rahmenbedingungen an. 

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AMTSBLATT – BESONDERES VORKAUFSRECHT OTTO-&-LANGEN- QUARTIER

Amtsblatt der Stadt Köln ausgegeben am 8.April 2020 Nummer 33

97 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet ‚Otto und Langen-Quartier‘ in Köln-Mülheim nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vom 31. März 2020

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 aufgrund § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – folgende Satzung beschlossen:

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PARTEIÜBERGREIFENDE ERKLÄRUNG ZUM OTTO-LANGEN-QUARTIER 07.02.2020

AUFBRUCH IN EINE NEUE POLITIK DER STADTENTWICKLUNG – Gemeinsame Erklärung zum Otto-&-Langen-Quartier in Mülheim-Süd 
Im Zuge der Verkaufsbestrebungen des Eigentümers wurde der seit neun Jahren ansässigen raum13 gGmbH und somit dem Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste zum 30. April 2020 die Kündigung ausgesprochen. 

Am 7. Februar 2020 tagte auf Einladung des raum13 Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste eine Konferenz mit Vertreter*innen aller demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Köln und des Kunst- u. Wissenschaftsbeirats des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste. Es wurde in Hinsicht auf die zukünftige Entwicklung des Otto-&-Langen Quartiers in Mülheim-Süd Einigkeit erzielt, dass nun offensiv Schritte eingeleitet werden müssen, um dem öffentlichen und bürgerschaftlichen Interesse an einer innovativen urbanen Stadtentwicklung Geltung zu verschaffen: 

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BESCHLUSS INSTITUTIONELLE FÖRDERUNG RAUM13 2018–2021

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle VII/41 Beschussvorlage Freigabedatum 8.11.2018

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Betreff:
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt »Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft« ab Haushalt 2019

Beschlussorgan:
Rat

Gremium:
Ausschuss Kunst und Kultur 13.11.2018
Finanzausschuss 19.11.2018
Rat 22.11.2018

Die raum13 gGmbH hat mit dem Deutzer Zentralwerk der schönen Künste eine neue spannende Spielstätte geschaffen, die zahlreiche Möglichkeiten zur Nutzung bietet. Die raum13 gGmbH überzeugt mit der innovativen und spartenübergreifenden Arbeitsweise der künstlerischen Leitung und dem Potenzial der betriebenen Spielstätte in der ehemaligen KHD-Verwaltung. Mit der künstlerischen Bespielung der ehemaligen industriellen Werkstätten im neu zu entwickelnden Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden, das den Strukturwandel vom Industrie- zum urbanen Mischgebiet vollziehen soll, gelingt Raum 13 die experimentelle Einnistung eines Kulturquartiers. Für die zukünftige Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers mit Wohn-, Arbeits- und kultureller Nutzung ist diese Zwischennutzung von zentraler Bedeutung. Durch die Aufstockung der Institutionellen Förderung wird der raum13 gGmbH mehr Planungssicherheit verschafft für eine konstante künstlerische und diskursive Bespielung des KHD-Geländes. Die Erhöhung der institutionellen Förderung soll nun einhergehen mit der weiteren Öffnung des Ortes für weitere Kölner Kulturakteure. (In den letzten drei Jahren hat die raum13 gGmbH neben der Institutionellen Förderung von bisher 56.000 Euro auch Projektmittel erhalten, in Höhe von durchschnittlich 15.000 Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Institutionellen Förderung auf 75.000 Euro schließt dann zukünftige separate Projektförderungen aus.)

Beschluss:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt »Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft« in Höhe von 374.600 Euro ab dem Haushaltsjahr 2019 gemäß den jeweiligen Fachbeiratsvoten wie folgt:

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Reallabor 1869
Zukunfts Werk Stadt gGmbH

Mindenerstraße 4
50679 Köln
0221 4232185
0176 23354794
0176 23354795
HRB 119107
raum13 gGmbH
Anja Kolacek/Marc Leßle
Haselbergstr. 15
50931 Köln
0221 4232185
0176 23354794
0176 23354795
info@raum13.com
HRB 71468
Steuernr. 223/5917/0557
Spendenkonto
raum13 gGmbH
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE57 3705 0198 1929 9068 30
BIC: COLSDE33xxx

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