Kölner Stadt-Anzeiger // Von: Dirk Riße –19.12.2017
Abriss historischer Kölner Hallen abgewendet
Auf dem Boden liegen Schrottteile, Moos und Gras hat sich mitten in der Halle ausgebreitet, und an den Wänden prangen Graffiti. Die alten Hallen auf dem Mülheimer Gießerei-Gelände, auch bekannt unter dem Namen Otto-Langen-Quartier, haben schon bessere Tage gesehen, aber die Backstein-Bauten aus dem 19. Jahrhundert haben dennoch einiges von ihrem Charme bewahrt. Kein Wunder, dass sich Walter Buschmann vom Rheinischen Verein für Industriekultur für die historischen Gebäude an der Deutz-Mülheimer Straße einsetzt.
Jetzt ist dem Verein offenbar ein spektakulärer Erfolg gelungen. Bislang beabsichtigte der derzeitige Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW-Urban, das Gros der Bauten – mit Ausnahme der unter Denkmalschutz stehenden Möhring-Halle und des Verwaltungstrakts – abbrechen lassen. An dessen Stelle könnte ein Investor, der das Gelände von NRW-Urban kaufen soll, später Wohnungen und Gewerbe auf dem Gelände errichten. Nun haben Verein, Stadt und NRW-Urban vereinbart, dass zahlreiche weitere historische Gebäude erhalten bleiben sollen als bislang geplant. Außer den denkmalgeschützten Bauten können die Gebäude des Mittelmotorenbaus, das Sozialgebäude, ein Umspanngebäude und drei ehemalige Gießerei-Hallen konserviert werden.
Erster Vier-Takt-Motor 1874
Das Gießerei-Gelände ist ein Ort, der Automobil-Geschichte atmet. Hier hat Nikolaus Otto 1874 seinen ersten Vier-Takt-Motor gebaut. Hier hatte Gottfried Daimler seine Werkstatt und Ettore Bugatti baute hier sein erstes Auto. „In den Pioniertagen des Automobils war es wohl das modernste Motorenwerk der Welt“, sagte Buschmann. „Es hat historische Bedeutung für alle Motorenliebhaber.“
Schnell expandierte die Gas- und Motorenfabrik über die Deutz-Mülheimer Straße hinaus. Schon vor dem Ersten Weltkrieg waren hier 250 Mitarbeiter beschäftigt. Aus der Gas- und Motorenfabrik wurde die Deutz AG und schließlich Klöckner-Humboldt Deutz.
In der Weimarer Republik wurde die Fließband-Produktion eingeführt. Arbeiter fuhren zunächst Loren an Kollegen vorbei, die bestimmte Arbeitsschritte ausführen mussten, bevor die Wagen weiter gefahren wurden. Später kamen richtige Fließbänder zum Einsatz, nach dem Krieg Elektro-Öfen, in denen Roh- zu Gusseisen geschmolzen wurde. Der Niedergang setzte in den 90er Jahren ein als das KHD-Gelände an die Stadt verkauft wurde. Später kam das Gelände zum Grundstückfonds NRW.
Die Entscheidung zugunsten der alten Hallen ist auch bemerkenswert, weil die Bezirksvertretung Mülheim eine Eingabe des Rheinischen Vereins für Industriekultur abgelehnt hatte. Der Beschwerdeausschuss, den der Vereins ebenfalls angerufen hatte, unterstützt die neuen Pläne. „Ich war sehr überrascht über die neuen Gespräche, bin aber höchst zufrieden mit dem Ausgang der Diskussion“, sagte Ausschussleiter Horst Thelen (Grüne).
Im März sollen die Pläne zum Gießerei-Gelände den Politikern des Stadtentwicklungsausschusses vorgelegt werden. Wenn alles gut, könnte die Verwaltung dann einen Bebauungsplan entwickeln, der von einem städtebaulichen Vertrag flankiert werden könnte. In einem solchem Vertrag könnten genauere Vorgaben als in einem Bebauungsplan beschlossen werden. NRW-Urban würde das fünf Hektar große Gelände gerne nicht selbst bebauen, sondern lieber an einen Investor verkaufen. „Wir springen nur ein, wenn keiner kaufen will“, sagt Projektmanager Christoph Kemperdick. Davon sei aber nicht auszugehen.
430 Wohnungen auf dem Gelände
NRW-Urban geht trotz der neuen Pläne davon aus, dass die anvisierten 430 Wohnungen auf dem Gießerei-Gelände errichtet werden können. Während in den Hallen vorzugsweise Gastronomie und anderes Gewerbe einziehen könnte, sollen auf zwei Kerngebieten bis zu zwölf Etagen hohe Wohngebäude entstehen.
Zuvor muss aber noch der Boden entgiftet werden. Bis zu drei Meter Erdschicht soll offenbar abgetragen werden, sagt Elke Müßigmann vom Stadtplanungsamt. Denn die Industriegeschichte hat ihre Spuren an der Deutz-Mülheimer Straße hinterlassen – in guter wie in schlechter Hinsicht.
Quelle: https://www.ksta.de/29322288 ©2017