KÜNSTLER VON „RAUM13“ ENTDECKEN DOKUMENT DER STADTGESCHICHTE

BUCH ZUR NOT DER ARBEITER GEPLANT

Ksta || VON CLEMENS SCHMINKE – 02.03.21

Am Dienstag lag die Akte zur Anschauung auf dem Tisch im Konferenzraum der ehemaligen KHD-Hauptverwaltung. Der Anlass: Vertreter der Künstlerinitiative „Raum 13“, die in dem Gebäudekomplex das „Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste“ betreibt, stellten zusammen mit Künstler und Kunsthistoriker Wolfgang Stöcker und Ulrich Soénius von der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv (RWWA) ein besonders Buchprojekt vor. 

Einzigartige Quelle 

Im Rahmen seiner Sammlung und Dokumentation „Internationales Staubarchiv“ hatte Stöcker Ende 2019 damit begonnen, im Zentralwerk die Spuren der Vergangenheit zu untersuchen. Dabei stieß er auf den alten Ordner, den Anja Kolacek und Marc Leßle, Künstler und Projektentwickler von „Raum 13“, im Konferenzraum als Element einer Installation eingebaut hatten. Als Stöcker das Konvolut der Fragebögen, auf denen die Antragsteller ihre „besondere Notlage“ begründen, näher in Augenschein nahm, wurde ihm schnell klar, dass er es mit einer einzigartigen Quelle der jüngeren Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Kölns zu tun hatte. 

Daraus soll nun ein Buch mit erklärenden Texten, faksimilierten Seiten und Bildern werden. Soénius ist eingestiegen und will das Buch in der Schriftenreihe des RWWA herausgeben. Die Finanzierung steht noch nicht ganz. Erscheinen soll der Band in diesem Herbst. Bis auf Weiteres bleibt der Ordner, der in einem Kellerraum entdeckt wurde, in der Obhut von „Raum 13“. Auf lange Sicht soll er ins RWWA wandern, wo seit 1992 bereits umfangreiches Aktenmaterial von KHD lagert. 

Mit dem Buchprojekt sei das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste wieder einmal „zum Ausgangspunkt für Stadtkultur“ geworden, unterstreichen Kolacek und Leßle. Die Bedeutung des Orts hervorzuheben ist der Künstlerinitiative umso wichtiger, als dieser in seiner Existenz bedroht ist. Im Januar hatte das Landgericht entschieden, dass „Raum 13“ die Ateliers räumen muss, weil die Kündigungen der Grundbesitzverwaltungsgesellschaft, der das Gebäude gehört, rechtswirksam seien. Trotz des verlorenen Prozesses setzen die Künstler darauf, am angestammten Ort bleiben zu können.

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