5-PUNKTE-PLAN SICHERUNG OTTO-&-LANGEN-QUARTIER

Vorschlag von vordringlichen Maßnahmen zur Sicherung von „raum13“ und zur gemeinwohlorientierten Entwicklung des Otto-&-Langen-Quartiers

29.01.2021

  • von: raum13 gGmbH, Vertreter*innen des Kunst- und Wissenschaftsbeirat des raum13 Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste, Vertreter*innen des Initiativkreises, Expert*innen der ZukunftsWerkStadt 2018-2020 und Vertreter*innen aus dem Unterstützerkreis
  • gerichtet an: die demokratischen Fraktionen und Gruppen im Kölner Rat für eine Ratsentscheidung zur Beauftragung der Verwaltung:

In einer gemeinsamen Erklärung vom 19.01.2021 bekräftigen die Antragsteller die im Hauptausschuss der Stadt Köln am 22.05.2020 verabschiedete Resolution zum Otto-&-Langen Quartier. Die Antragsteller sprechen sich erneut dafür aus, „dass raum13 – Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste weiterhin den Ankerpunkt im ehemaligen Hauptverwaltungstrakt der Gasmotorenfabrik Deutz für eine ganzheitliche Entwicklung der Otto-Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen bilden und dies auch unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes. Darüber hinaus plädieren die Unterzeichnerinnen dafür, dass die Stadt Köln unabhängig vom beschlossenen besonderen Vorkaufsrecht weiter Verhandlungen mit dem Eigentümer führt, um gfs. einen Direkt-Ankauf des Grundstückes zu ermöglichen.

1. Sicherung von „raum 13“

Zur Sicherung der weiteren Präsenz von „raum 13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste“ im Otto-&-Langen-Quartier als Nukleus für ein zukünftiges gesellschaftliches Reallabor zur Entwicklung eines gemeinwohlorientierten Quartiers, wird die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt:

  • unverzüglich mit dem Eigentümer Eggerbauer Vermögensverwaltungs GbR über den Erwerb der denkmalgeschützten Immobilie KHD-Hauptverwaltung an der Deutz-Mülheimer Straße zu verhandeln um den Verbleib der derzeitigen Mieter, raum13 gGmbH, an Ort und Stelle sicherzustellen und um eine langfristige Sicherung der dort befindlichen Nutzung zu gewährleisten. 
  • darauf hinzuwirken, dass während des Zeitraums der Verhandlungen mit der Eggerbauer Vermögensverwaltungs GbR der Vollzug der Räumung ausgesetzt wird. 
  • der Eggerbauer Vermögensverwaltungs GbR anzubieten, dass die Stadt Köln das bislang mit der raum 13 gGmbH gekündigte Mietverhältnis anstelle mit der Berechtigung der Untervermietung an raum 13 übernimmt.

2. Erwerb des Otto-&-Langen-Areals

Der Rat bekräftigt seine Bereitschaft zum Kauf des im Eigentum des Grundstücksfonds NRW befindliche NRW.Urban-Grundstücks mit dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Entwicklung und der Sicherung der denkmalwerten Gebäude und darüber hinaus der zusätzlich erhaltenswerten Strukturen, Bauten und Anlagen.(vgl. StEA-Beschlüsse vom 15.09.2016 und 01.02.2018 und Beschluss Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vom 12.12.2017). Der Rat beauftragt nun die Verwaltung, in Kooperation mit „moderne stadt“ unverzüglich weitere Kaufverhandlungen aufzunehmen.

3. Städtebauliches Planungskonzept

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines neuen städtebaulichen Planungskonzepts für das gesamte Areal als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren, dessen Einleitung bereits am 15.09.2016 („Möhring Quartier“, 3446/2016) mit einem inzwischen nicht mehr aktuellen städtebaulichen Planungskonzept beschlossen wurde. Die dokumentierten Ergebnisse der durch raum13 durchgeführten „ZukunftsWerkStadt 2018 – 2020“ sind wesentliche Basis für das zu erstellende Planungskonzept, dessen Schwerpunkte auf am Gemeinwohl orientierte Nutzungen liegen:

Insbesondere ein hoher Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau, nicht kommerziell ausgerichtete vielfältige Nutzungen sowie die Sicherung der denkmalwerten und denkmalgeschützten baulichen Substanz des historischen Industrieareals.

4. Projektentwicklungsprozess

Das Gesamtkonzept wird im Rahmen eines strukturierten öffentlichen Planungsprozesses unter Beteiligung der moderne stadt GmbH, der raum13-Initiatoren, des Initiativkreises und des Kunst- und Wissenschaftsbeirats entwickelt, um kooperativ die Grundzüge einer städtebaulichen Planung, zu Nutzungsclustern und zur Organisation einer prozesshaften Quartiers- und Projektentwicklung zu erarbeiten.

5. Erlass einer Veränderungssperre

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das gesamte Areal als planungssicherndes Instrument zur Sicherung der öffentlichen Zielsetzungen und Belange. Diese Satzung soll dem Rat kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung: Bereits am 26.03.2020 hat der Rat auf breit getragene Initiative der demokratischen Kräfte im Rat eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet Otto-&-Langen-Quartier in Kraft gesetzt. Am 22.05.2020 hat der Hauptausschuss einstimmig erklärt: „Die Eigentümer der Liegenschaften im Otto-Langen-Quartier im Mülheimer Süden streben den Verkauf ihres Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden an. Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben das Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung … beschlossen. In Ihrer gemeinsamen Erklärung vom 19.01.21 plädieren die Antragsteller erneut dafür, dass die Stadt Köln nun weitere Verhandlungen mit Eggerbauer Vermögensverwaltungs GbR über einen Grundstückkauf führen soll, die bereits von der städtischen Entwicklungsgesellschaft „moderne stadt“ durch Aufsichtsratsbeschluss vom 18.03.2020 gestartet wurden. Am 07.06.2020 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung „moderne stadt“ damit beauftragt, auch Kaufverhandlungen mit dem Grundstücksfonds NRW über die „NRW.Urban“-Fläche zu führen. Mit diesem Dringlicheitsantrag wird nun die Verwaltung mit aufeinander abgestimmten vordringlichen Maßnahmen beauftragt, um den städtischen Einfluss zum Zweck einer gemeinwohlorientierten Entwicklung dieses bedeutsamen alt-industriellen Areals insgesamt zu sichern. Begründung der

Dringlichkeit: Das Landgericht Köln hat der Räumungsklage des Eigentümers der historischen KHD-Hauptverwaltung auf dem Otto+Langen-Areal stattgegeben. Daher muss der Kultur-, Sozial- und Kreativraum „raum13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste“, und die Keimzelle der Zukunftswerkstatt für das Areal ist, das Gebäude in Kürze verlassen. Dies wäre ein schwerer Rückschlag für eine innovative und gemeinwohlorientierte Entwicklung dieses Areals. Im Aufruf „Jetzt ist Zeit!“ vom 17.11.2020 des Kunst- und Wissenschaftsbeirats raum13 Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste, den über 400 Unterzeichnerinnen aus der Kölner Stadtgesellschaft unterstützen, heißt es: „… Dieses Areal ist für Köln nicht nur ein besonderer historischer Ort, weil hier der Otto-Motor erfunden wurde, und von hier aus die Motorisierung der Welt ihren Lauf nahm. Es ist auch ein einzigartiger Ort, weil sich hier ein innovatives Modell für die Stadt der Zukunft entwickeln lässt. Nun droht die Gefahr, dass Köln diese einmalige Chance verpasst … Im Quartier soll unter Berücksichtigung des kulturellen Erbes und des historischen Bestandes ein urbaner Nutzungsmix aus Wohnen, Sozialem, Kunst und Kultur sowie Arbeit und Gewerbe entstehen.“ In diesem Aufruf wird der Erwerb des gesamten Areals, das sich im Eigentum des Landes NRW und des Privateigentümers Eggerbauer befindet, gefordert. Dies unterstützen die antragstellenden Fraktionen. Zunächst aber muss mit großer Dringlichkeit die weitere Präsenz der raum13 gGmbH auf dem Otto-&-Langen-Areal gesichert werden. Daher wird die Verwaltung beauftragt, die im Beschluss dargestellten Schritte zügig umzusetzen.

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