BEANTWORTUNG ANFRAGE NACH § 4 DER GESCHÄFTSORDNUNG

15.01.21 Die Oberbürgermeisterin | Dezernat, Dienststelle III/IIIBeantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil

Gremium Hauptausschuss Otto-Langen-Quartier, öffentlicher Teil

Hier: Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Joisten (SPD-Fraktion) in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.01.2021 (TOP 7)

Anfrage: Herr Joisten möchte wissen, ob die Verwaltung in Kaufgesprächen mit dem Grundstückseigentümer sei, insbesondere in Bezug auf die Kaufkonditionen. Der politische Wille sei der Erwerb des Grundstücks. Frau Oberbürgermeisterin Reker sagt eine kurzfristige Beantwortung mit einem Ausblick zu. 

Antwort: 

Die Liegenschaftsverwaltung hat nach der Resolution des Hauptausschusses vom 22.05.2020 den Gutachterausschuss beauftragt. Dieser hat eine indikative Wertermittlung durchgeführt. Der so ermittelte Wert liegt weit unter dem schon von moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH, mit dem Eigentümer verhandelten Kaufpreis. 

Die Verwaltung hat gesprächsweise eine direkte Ankaufsmöglichkeit der Stadt mit dem Grundstückseigentümer erörtert. Dieser ist zu einem Verkauf zu einem am freien Markt zu erzielenden Kaufpreis bereit, der aber weit über dem von der Verwaltung ermittelten Wert liegt.

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