Liegenschafts-Ausschuss – Sitzung am 9.9.2024
Anlage 7 zur Beschlussvorlage 0859/2024
Die Kölner Stadtverwaltung hat gemeinsam mit der raum13 Initiative erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Beschlüsse der Kölner Ratsfraktionen zur Zukunft der Immobilie Deutz-Mülheimer Straße 137–139 und 147–149 umzusetzen und einen zukunftsfähigen Mietvertrag – wie er jetzt vorliegt – zu erarbeiten und auszuhandeln.
Seit Oktober 2021 wird gemeinsam an der Wiederherstellung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste (DZSK) gearbeitet, welches von 2011 bis 2021 in diesem Immobilienteil beheimatet war. Laut fraktionsübergreifender Beschlüsse und Presseerklärungen soll das DZSK Ankerpunkt für die weitere Quartiersentwicklung sein.
Herausforderungen (siehe auch Aktuelle Stunde Kulturausschuss Januar 2023):
- Es handelt sich um einen edlen Rohbau (kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, durch Vandalismus geprägt)
- Die ursprüngliche Nutzung ist untergegangen
- Es existieren keine bemaßten Baupläne der Immobilie
Bisher erbrachte Leistungen durch die raum13 gGmbH:
- raum13 wurde von der Verwaltung aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die städtische Immobilie Deutz-Mülheimer Str. 137–139 und 147–149 zu erarbeiten.
- Seit Frühjahr 2023 liegt den beteiligten Ämtern und politischen VertreterInnen ein durch die raum13 Initiative aufwendig erarbeiteter Nutzungsänderungsantrag vor, der in Absprache mit Bauaufsicht, Kulturraummanagement, Stadtentwicklung/-planung für die genannten Flächen entwickelt wurde (eigenfinanziert in Höhe von 180.000 €); dieser wird nach Unterzeichnung des Mietvertrags finalisiert (incl. sämtlicher Bauvorlagen) und bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht – siehe auch Mietvertrag § 3.
- Erst durch diese erbrachte Leistung bis Bauphase 3 (Architekten, Brandschutz, Aufmaße etc.) wurden die weiteren Mietvertragsverhandlungen möglich. Das detailliert erarbeitete Nutzungsänderungskonzept bildet die Grundlage für den verhandelten Mietvertrag.
- Aushandlung und Erarbeitung eines individuell für diesen Immobilienteil zugeschnittenen Mietvertrag, der nun zur Abstimmung steht.
Bezugnehmend auf den Beschluss des Liegenschafts-Ausschusses in der Sitzung am 10.6.2024
»Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Wege der Verhandlung einen Interessensausgleich zwischen Raum 13 und dem Initiativkreis zu bewirken« erläutert raum13:
Eine im Februar 2024 erstellte Unterlage des »Initiativkreises« erhebt nun Ansprüche auf Teile der zu diesem Zeitpunkt bereits von den beteiligten Ämtern und raum13 verhandelten und inhaltlich sowie baurechtlich durch raum13 ausgearbeiteten Flächen in den Gemarkungen 137–139 und 147–149. Dabei steht doch der unmittelbar benachbarte Immobilienteil 151–155 anderen Konzepten wie z.B. denen des »Initiativkreises« vollumfänglich zur Nutzung zur Verfügung. Dieser Teil der Immobilie war nie Gegenstand der Verhandlungen zwischen raum13 und den beteiligten Ämtern.
Dieser Teil der Immobilie, Hausnummer 151–155, umfasst eine Fläche von 4.500 m², laut den Daten des amtlichen www.geoportal.nrw Teil Liegenschaftskataster und des Exposés des Voreigentümers, das eine Gebäudelänge von 147,64 m und eine Breite von 9,22 m aufführt sowie drei Etagen, doppelt unterkellert – also mehr als die doppelte Fläche als die von Petra Bossmann, Jörg Frank, Bodo Marciniak und Georg Schnock in der genannten Unterlage erwähnten 2.000 m².
In den auf die Liegenschafts-Ausschuss-Sitzung am 10.6.2024 folgenden Gesprächen am 20.6.24 und 2.7.24 wurde folgendes Ergebnis eines Interessensausgleichs erzielt:
- raum13 hat zugesichert – wie auch schon in der Vergangenheit geschehen – mit einzelnen Initiativen des Konsortiums in Gespräche zu gehen, um zu eruieren, ob und wie deren Konzepte (hinsichtlich Nutzungsänderung, inhaltlicher Ausrichtung u.a.) zum Gesamtkonzept des Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste passen und eingebunden werden können.
- Darüber hinaus sicherte raum13 einen weiteren Flächenausgleich zu, dass, wenn sich bis Ende 2025 bei den Planungen des Initiativkreises für das Objekt Deutz-Mülheimer Str. 151–155 in der Bauphase 3 herausstellt, dass weitere Flächenbedarfe für Ateliernutzung bestehen, raum 13 unter Gesprächsführung von VII/5 bereit ist, Gespräche mit einzelnen Initiativen über eine Untervermietung im Gebäude 23 1+2. OG zu Bedingungen wie im Mietvertrag (1€ + Betriebskosten / Rechte und Pflichten) zu führen. Die Voraussetzungen dafür sind eine bauliche Trennung der Verantwortungsbereiche auf eigene Kosten der Untermieter, sowie Klarheit darüber, dass die inhaltliche Ausrichtung der von raum13 nicht widerspricht.
Somit ist ein Interessensausgleich seitens raum13 angeboten und erzielt.
Eine baulich sinnvolle Flächenaufteilung wurde bereits in der Vergangenheit und in der dreijährigen Verhandlungsphase durch zahlreiche Fachexperten ermittelt und führte zu dem nun vorliegenden Mietvertrag für die Gemarkung 137–139 und 147–149. Für eine andere Initiative steht eben der andere Immobilienteil 151–155 zur Verfügung. Hierbei führte nicht das Abwägen etwaiger Prozent-Anteile an der Gesamtfläche beider Immobilienteile zu dieser Entscheidung, sondern inhaltliche, bauliche, planerische und organisatorische Gesichtspunkte sowie die bereits langjährig durchgeführte Arbeit in und mit dem Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste.
Diese Aspekte und die aus der Arbeit vor Ort resultierenden vielfältigen Erfahrungen mit den Anforderungen, die sich seitens der Bauaufsicht, des Brandschutzes, der Substanz, dem Zustand, den Raumzuschnitten, Zuwegungen usw. der Gebäude ergeben, ermöglichten erst die sachorientierten, zielgerichteten und detaillierten Verhandlungen, die gemeinsam mit der Verwaltung zum nun vorliegenden Mietvertrag führten. Die Präambel des Mietvertrags beleuchtet hinreichend den Zweck, die Intentionen und das Selbstverständnis von raum13.
Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass sich in den Gemarkungen 137–139 und 147–149 mehrere Areale mit historischer Inneneinrichtung befinden, die – als erhaltenswert eingestuft – nach aufwendiger Sanierung öffentlich zugänglich sein müssen und sollen. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Betriebsrat, die ehemalige Personalabteilung, die Vorstandsetagen und die Duschräume im Kellergeschoss der ehemaligen Gießerei. Diese Areale sind als frei nutzbare Fläche nicht verfügbar und sind, wäre dies ein Kriterium, von den jeweiligen zur Verfügung stehenden Flächen abzuziehen. Auch dies berücksichtigt der »Initiativkreis« in Anlage 3 nicht. Vielmehr werden Teile dieser Flächen gänzlich unabhängig von ihrer historischen Bedeutung für eine vom »Initiativkreis« gewünschte Nutzung (durch wen auch immer) aufgeführt.