Köln, 10. Juli 2024
Seit Oktober 2021 arbeitet raum13 mit der Liegenschaftsverwaltung an der Wiederherstellung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste (DZSK) – 2011 bis 2021 in der Gemarkung 137–139 und 147–149 beheimatet. Laut fraktionsübergreifender Beschlüsse und Presseerklärungen soll das DZSK Ankerpunkt für die weitere Quartiersentwicklung sein. Es handelt sich um einen edlen Rohbau, und es liegt keinerlei Nutzung auf dem Gebäude. Daher wurde raum13 von der Verwaltung aufgefordert, eine Nutzungsänderung zu erarbeiten. Seit Frühjahr 2023 liegt ein aufwendig erarbeiteter Nutzungsänderungsantrag in Absprache mit Bauaufsicht, Kulturraummanagement, Stadtentwicklung/planung für die genannten Flächen (eigenfinanziert in Höhe von 180.000 €) den beteiligten Ämtern und politischen Vertreterinnen vor. Dieser bildet die Grundlage für den Mietvertrag und wird nach Unterzeichnung finalisiert (incl. sämtlicher Bauvorlagen) und bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht.
Im März 2023 reichte der „Initiativkreis“ eine Interessenbekundung für eine Zwischennutzung der KHD- Hauptverwaltung ein.
Am 28.8.2023 wurde auf Einladung des Kulturraummanagements bereits eine aus baulicher und inhaltlicher Perspektive sinnvolle Flächenverteilung einvernehmlich zwischen raum13 und dem »Initiativkreis« vereinbart: Raum13 Gemarkung 137–139 u. 147–149, »Initiativkreis« 151–155. Seinerzeit führte nicht das Abwägen etwaiger Prozent-Anteile an der Gesamtfläche beider Immobilienteile zu dieser Entscheidung, sondern inhaltliche, bauliche, planerische und organisatorische Gesichtspunkte sowie die bereits langjährig durchgeführte Arbeit in und mit dem Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste. Diese Aspekte und die aus der Arbeit vor Ort resultierenden vielfältigen Erfahrungen mit den Anforderungen, die sich aus den Anforderungen der Bauaufsicht, Brandschutz, der Substanz, dem Zustand, den Raumzuschnitten, Zuwegungen usw. der Gebäude ergeben, ermöglichten erst die sachorientierten, zielgerichteten und detaillierten Verhandlungen, die gemeinsam mit der Verwaltung zum nun vorliegenden Mietvertrag führten. Diese waren zu keiner Zeit an prozentualen Flächenanteilen orientiert, sondern bezogen sich stets auf die am 28.8.2023 vereinbarten, klar voneinander abgegrenzten Flächen; für raum 13 eben die genannten 137–139 und 147–149. Die Präambel des Mietvertrags beleuchtet hinreichend den Zweck, die Intentionen und das Selbstverständnis von raum13. Eine nun, sechs Monate später (Februar 2024) erstellte Unterlage des »Initiativkreises« nimmt auf die im August 2023 getroffene Vereinbarung keinerlei Bezug mehr.
Folgende Angaben des »Initiativkreises« in der Anlage 3 sind nicht zutreffend:
Nicht 2.000 m², sondern 4.340 m² Nutzfläche in der 151–155 –> mehr als doppelt so viel.
Laut Anlage 3 stehen dem »Initiativkreis« in der 151–155 2000 m² zur Verfügung Das Exposé des Voreigentümers und das amtliche www.geopartal.nrw Teil Liegenschaftskataster sprechen von 4.340 m². Die Gebäudeteile 151–155: Länge 147,64 m Breite: 9,22 m, 3 Etagen, doppelt unterkellert.
12 Projekte stehen auf der Liste des »Initiativkreises« – aktuelle Angaben der Webseite listen 10 Projekte auf. Vringstreff e.V. und K2A2 sind nicht mehr dabei.
Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass sich in den Gemarkungen 137–139 und 147–149 mehrere Areale mit historischer Inneneinrichtung befinden, die – als erhaltenswert eingestuft – nach aufwendiger Sanierung öffentlich zugänglich sein müssen und sollen. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Betriebsrat, die ehemalige Personalabteilung, die Vorstandsetagen und die Duschräume im Kellergeschoss der ehemaligen Gießerei. Diese Areale sind als frei nutzbare Fläche nicht verfügbar und sind, wäre dies ein Kriterium, von den jeweiligen zur Verfügung stehenden Flächen abzuziehen. Auch dies berücksichtigt der »Initiativkreis« in Anlage 3 nicht. Vielmehr werden Teile dieser Flächen gänzlich unabhängig von ihrer historischen Bedeutung für eine vom »Initiativkreis« gewünschte Nutzung (durch wen auch immer) aufgeführt. In der raum13 Publikation »Zukunfts Werk Stadt« wird das Konzept auf der Basis zehnjähriger Arbeitspraxis und den zahlreichen Kooperationspartnern im Objekt detailliert beschrieben! Nachzulesen ist dies alles auch in zahlreichen Resolutionen und Beschlüssen der Kölner Ratspolitik, die sich stets fraktionsübergreifend für den Erhalt von raum 13 an Ort und Stelle und für die Wiederbelebung des Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste ausgesprochen hat. Dabei war allen Beteiligten immer wichtig, dass es nicht nur um die Vergabe von Räumen in einem historischen Gebäude ging, sondern darum, hier im Sinne der Idee eines Reallabors einen Entwicklungsprozess anzustoßen, der neue Formen der Stadtentwicklungspolitik erprobt.
Durch den sehr schlechten baulichen Zustand des Objekts (kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, durch Vandalismus geprägt) ist nur eine sukzessive Wiederherstellung möglich. Um die im Mietobjekt notwendigen Bau- und Ertüchtigungsmaßnahmen Schritt für Schritt finanzieren zu können, hat sich raum13 bereits um öffentliche Fördergelder beim Land NRW, dem Landschaftsverband Rheinland, Bundesstiftung Bauakademie, Stiftung Denkmalschutz und privaten Investoren bemüht. Diese Fördergelder sind zweckgebunden und müssen immer der Allgemeinheit zugutekommen. Diese Einnahmen werden detailliert abgerechnet – mit den Fördergebern und mit dem Finanzamt. Kommen die Gelder z.B. aus dem Kulturraummanagement Köln, wird vertraglich festgehalten, wofür und für wen diese Gelder verwendet werden dürfen. Einnahmen aus Vermietung machen es möglich, weitere Teilbereiche zu sanieren. Als gemeinnütziges Referenzprojekt ist ExRotaprint in Berlin zu nennen. So kann es gelingen, mit bürgerschaftlichem Engagement eine städtische Immobilie Schritt für Schritt zu sanieren, mit Leben zu füllen und nicht zuletzt das kulturhistorische Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten und erlebbar zu machen. Ziel ist es, Räume zu schaffen, die insbesondere für Initiativen mit kleinem Geldbeutel erschwinglich sind. Die »Kriterien der Untervermietung« werden dieselben sein, die von Politik und Verwaltung für die gesamte Vermietung an raum13 angelegt werden. (Konzept, Finanzierungsplan anerkannte gemeinnützige Rechtsform etc.). Um die großen zu bewältigenden Herausforderungen dieses einzigartigen Projekts zu stemmen, wurde eine gemeinnützige GmbH gegründet »Reallabor 1869 Zukunfts-Werk-Stadt« gGmbH mit dem Zweck: die Förderung des Denkmalschutzes, der Kunst und Kultur, sowie deren Forschung und Vermittlung. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Wiederherstellungs-, Renovierungs- und Verwaltungsmaßnahmen am Grundstück und der denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäude der ersten Gasmotorenfabrik der Welt, Deutz-Mülheimer Straße 137–149, 51063 Köln unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes und des ideellen historischen Erbes durchführt und das Ensemble aus dem Bestand entwickelt. Das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste soll wiederbelebt und weitergeführt werden, um die nachhaltige Entwicklung des dort seit über zehn Jahren aufgebauten und etablierten Kunst- und Kreativorts als Begegnungsraum, Innovationsmotor und zukunftsweisendem Quartiersmanagement fortzuführen. Die Mittel zur Renovierung, Instandsetzung und Sanierung des Baudenkmals werden über die Mieten erwirtschaftet sowie durch Förderungen und Zuwendungen eingeworben. Die Gesellschaft unterstützt Künstler und Kulturschaffende, indem sie Arbeitsräumlichkeiten verfügbar macht. Die Gesellschaft initiiert Ausstellungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen, die die Gemeinschaft stärken und mit zeitgenössischer Kunst, Kultur und Architektur das kulturhistorische Erbe der ersten Gasmotorenfabrik der Welt einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Gewinne einer gemeinnützigen GmbH fließen in den Zweck der Gesellschaft. Die Bilanz der gGmbH wird jährlich offengelegt.
Vorfinanzierte und kalkulierte Kosten:
180.000 € Nutzungsänderungsantrag: u.a. Bestandsaufnahme/-aufmaß, Erstellung Bestandspläne, Architektenleistungen LPH 1-4 HOAI, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen (Lageplan)
60.000 € Lagerkosten für Materialien, die wieder eingebracht werden sollen
800.000 € Baukosten erster Bauabschnitt Teilbereiche im EG
Detaillierte Kostenaufstellungen können jederzeit bei raum 13 eingesehen werden.